Generalversammlung mit ausserordentlichen Durchführungsbestimmungen am 27. April 2020
Die Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG hat aufgrund der am 16. März 2020 vom Bundesrat ausgerufenen "besonderen Lage" entschieden, die ordentliche Generalversammlung mit ausserordentlichen Durchführungsbestimmungen durchzuführen. Die Generalversammlung findet am 27. April 2020, in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg ausüben.
Um die bankengesetzlichen und statutarischen Vorschriften einzuhalten und den Aktionärinnen und Aktionären die beantragte Dividende auszahlen zu können, hat der Verwaltungsrat, gestützt auf den Artikel 6a der „Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ des Bundesrates vom 16. März 2020, schweren Herzens und unter Abwägung sämtlicher Optionen entschieden, die ordentliche Generalversammlung am Montag, 27. April 2020, 13.30 Uhr, in Lüterswil in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen.
Der Bundesrat hat mit Artikel 6a der „Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ vom 16. März 2020 die Möglichkeit geschaffen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg ausüben können und auf diesem Wege über die Anträge des Verwaltungsrates abstimmen können. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden persönlich auf dem Postweg über die Durchführung der ordentlichen Generalversammlung mit ausserordentlichen Durchführungsbestimmungen informiert.
Lüterswil, 30. März 2020
Spar – und Leihkasse Bucheggberg AG
Der Verwaltungsrat
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