Um die bankengesetzlichen und statutarischen Vorschriften einzuhalten und den Aktionärinnen und Aktionären die beantragte Dividende auszahlen zu können, hat der Verwaltungsrat, gestützt auf den Artikel 6a der „Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ des Bundesrates vom 16. März 2020, schweren Herzens und unter Abwägung sämtlicher Optionen entschieden, die ordentliche Generalversammlung am Montag, 27. April 2020, 13.30 Uhr, in Lüterswil in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen.

Der Bundesrat hat mit Artikel 6a der „Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ vom 16. März 2020 die Möglichkeit geschaffen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg ausüben können und auf diesem Wege über die Anträge des Verwaltungsrates abstimmen können. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden persönlich auf dem Postweg über die Durchführung der ordentlichen Generalversammlung mit ausserordentlichen Durchführungsbestimmungen informiert.

Lüterswil, 30. März 2020

Spar – und Leihkasse Bucheggberg AG
Der Verwaltungsrat

 

Publikation SLB – Mitteilung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre / Einladung zur schriftlichen Stimmabgabe

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