Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie in den FAQ des SIF.»

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch.

Informationen über das Anlagegeschäft

Vertrauen und Transparenz sind die Basis für eine langfristige und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung.

Die Informationen über das Anlagegeschäft der SLB festigen diese Werte.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), gültig ab 1. Januar 2020, regelt den Schutz für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen. Es definiert dabei die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen und legt das Anbieten sowie Erstellen von Finanzinstrumenten fest. Dazu gehört auch die Pflicht der Finanzdienstleister, ihre Kundinnen und Kunden einfach und verständlich über die allgemeinen Risiken im Umgang mit Finanzinstrumenten zu informieren.

Risiken im Handel mi Finanzinstrumenten

Informationen über erforderliche Daten und Belege
bei Geschäftsbeziehungen

Im Rahmen gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben bestehen bei der Eröffnung sowie während der Dauer der Geschäftsbeziehung mit natürlichen Personen und Gesellschaften als Vertragspartner gewisse Abklärungspflichten.

Informationsschreiben Geschäftsbeziehungen Natürliche Personen
Informationsschreiben Geschäftsbeziehungen Gesellschaften

 

 

Service und Kontakt
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