Baubewilligung ohne Einsprachen
Nachdem der Gestaltungsplan vom Regierungsrat Ende Oktober 2022 abschliessend bewilligt wurde, ist die Baupublikation umgehend erfolgt. Seit Ende November 2022 liegt nun die Baubewilligung der Einwohnergemeinde Lüterswill-Gächliwil vor. Erfreulicherweise sind keine Einsprachen eingegangen. Dazu Daniel Sommer, Mitglied der Geschäftsleitung und Gesamtprojektleiter des Neubaus: „Wir sind froh, konnten wir die Planung- und Bewilligungsverfahren im geplanten Zeitrahmen durchführen. Nun konzentrieren wir uns auf die Realisierung. Bereits im Frühjahr 2023 kann mit den Abbruch- und Aushubarbeiten begonnen werden. Der Bezug der neuen Räumlichkeiten erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024.“

Zukunft des bestehenden Bankgebäudes
Der Verwaltungsrat hat mit Blick auf die Zeit nach dem Umzug der SLB in das neue Bankgebäude zudem entschieden, dass die heutige Bankliegenschaft weiterhin im Besitz der Bank bleiben wird. Über die zukünftige Nutzung der Parzelle an der Hauptstrasse 69 ist noch kein Entscheid gefallen. Die Zuweisung der zukünftigen Nutzung des Grundstückes wird zu einem späteren Zeitpunkt, abgestimmt auf die Fertigstellung und den Umzug in das neue Bankgebäude, erfolgen.

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